Wie versprochen hier einige zusammengefaßte Informationen zum Thema Beihilfe, Vorsorge etc.
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit und ersetzt auch nicht Ihre/eure Pflicht zur Selbstinformation.
Bei Fragen zu den einzelnen Themenbereichen stehen wir -neben den angegebenen Ansprechstellen- gerne zur Verfügung.
1. Beihilfe:
Wiederkehrende Zahlung zu Pflegeleistungen
Erhöhung Pflegeleistungen zum 01.01.2025
Änderungen in der Beihilfe ab April 2024
Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Personen
Antrag Ehepartner/in / Lebenspartner/in
Anhebung der Einkommensgrenze der Beihilfe ab 2025
Seit 17.07.2024 gibt es höhere Beträge in der Beihilfe für Hilfsmittel
Bescheinigung nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Liste der nicht verschreibungspflichtigen Medikamente
E-Rezept in der Beihilfe (Stand: 20.01.2024)
Beihilfe im Pflegefall – was nun? (Vortrag BVA,DLZ vom 01.07.2022)
- AXA- Pflegeassistance:
Ab 01. Juli 2022 steht den Mitgliedern des Bundeswehrverbandes über die Erhöhung des Beitrages um einen Euro ein zusätzliches Angebot zur Verfügung.
Mehr Informationen finden sie in der Ausgabe April 2022 des Magazins des DBwV ab Seite 80.
- Übergangspflege im Krankenhaus:
Nach einer Krankenhausbehandlung ist nun die Anschlußversorgung auch im Krankenhaus möglich.
Mehr Informationen finden sie in der Ausgabe April 2022 des Magazins des
DBwV auf Seite 79.
Stand: 19.01.2022
Eingeschränkte Erreichbarkeit und längere Dauer Beihilfebearbeitung
Beihilfe
THEMATIK: Information zur aktuellen Lage in der Beihilfebearbeitung
Die Pandemie und deren Auswirkungen sowie das alljährliche Antragshoch stellen uns zum Jahres-beginn vor enorme Herausforderungen. Hinzu kommen seit einigen Wochen erhebliche technische Störungen in der IT, die trotz intensiver Bemühungen noch nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten.
Um die negativen Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer Ihrer Anträge abzumildern, werden wir deshalb sämtliche personellen Kapazitäten auf die Beihilfefestsetzung konzentrieren. Damit verbunden ist leider auch eine Einschränkung aller sonstigen Serviceleistungen.
Das bedeutet, dass die Hotline auf zwei Vormittage beschränkt wird. Sie erreichen uns ab sofort nur noch
Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Auch schriftliche allgemeine Anfragen können nur noch nachrangig bearbeitet werden. Die Bear-beitung der eingehenden Widersprüche wird nur noch in vordringlichen Einzelfällen zeitnah erfolgen können.
Damit wir Ihre Beihilfeanträge zügig bearbeiten können, bitten wir Sie von telefonischen und schrift-lichen Sachstandsanfragen abzusehen. Bitte beachten Sie auch unsere neuen Hinweise unter Aktuelles auf unserer Internetseite www.beihilfe.bund.de, denn Sie können uns bei der Beschleunigung der Bearbeitung maßgeblich unterstützen.
Wir danken sehr für Ihr Verständnis.
Ihre Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt
Pflegesachleistungen und wie hoch sind diese?
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat).
Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad; die Beträge wurden ab dem 01.01.2022 angehoben:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 2: 724 Euro pro Monat (bislang: 689 Euro)
- Pflegegrad 3: 1.363 Euro pro Monat (bislang: 1.298 Euro)
- Pflegegrad 4: 1.693 Euro pro Monat (bislang: 1.612 Euro)
- Pflegegrad 5: 2.095 Euro pro Monat (bislang: 1.995 Euro)
ACHTUNG:
Wird der Betrag für ambulante Pflegesachleistungen nicht oder nicht voll für den Bezug ambulanter Sachleistungen ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag auch verwendet werden, um eine zusätzliche Kostenerstattung für Leistungen (anerkannter Angebote) zur Unterstützung im Alltag zu beantragen. Auf diese Weise können maximal 40 Prozent des jeweiligen ambulanten Sachleistungsbetrages umgewandelt werden.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat monatlich Anspruch auf Pflegesachleistungen von (neu) 724 Euro. Wenn davon 40 Prozent dieser Summe nicht zur Bezahlung eines Pflegedienstes gebraucht werden, so können (neu) 289,60 Euro für dessen Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwendet werden.
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)
– ab 01.01.2021 ändern sich die Beihilfevorschriften zum Positiven
– Bundesbeihilfeverordnung alt
– Achtung: Ab sofort gelten neue Beihilfeformulare
diese finden/findet sie/ihr hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/1_Antrag/antrag_node.html
– Beihilfe-App
PIN-Funktion für Beihilfebescheide innerhalb der APP
Druckfunktion kommt erstmal nicht.
Bearbeitung per PC geplant
Anmerkung: Mit zunehmendem Alter werden die Kosten für die ärztliche Versorgung immer höher. Daher wird auf die Möglichkeit der Beantragung einer Abschlagszahlung durch die Beihilfestelle hingewiesen. Auch eine Priorisierung der Antragsbearbeitung ist möglich. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich ein weiteres Konto bei seiner Bank anlegen (ich nenne es mal „Pflegekonto“). Auf dieses Konto kann man per Dauerauftrag z.B. jeden Monat € 200,00 einzahlen und von diesem Konto fristgerecht die Arztrechnungen bezahlen.
Link zum BVA: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/4_Beihilfeanspruch/beihilfeanspruch_node.html
– Mustervollmacht_offiziell
– Wahlleistungsvereinbarung Krankenhaus
– Merkblatt Krankenhaus (2023)
– Krankenhausdirektabrechnung
Anmerkung: Selbst wenn das Krankenhaus am Direktabrechnungsverfahren teilnimmt ist Vorsicht geboten. Wenn die Beihilfestelle zu spät zahlt oder die Rechnung nicht in vollem Umfang begleicht, wird sich das Krankenhaus an Sie/euch richten. Ihr/Sie seid/sind der Vertragspartner des Krankenhauses und nicht die Beihilfestelle. Eine Abtretung der 30% Restkosten der privaten Versicherung dagegen hat sich in der Vergangenheit als unproblematisch erwiesen.
Beispiele Beihilfe „Pflege“:
– vollstationaere_pflege
–Ausfuellanleitung_Pflegeformulare
–Anlage_Verhinderungspflege
–erkrankung-im-ausland
– private Pflegeberatung
– Beihilfeanspruch an GKV melden
Anmerkung: Wenn der beihilfeberechtigte Soldat/Beamte verstirbt, ändert sich der Beihilfestatus des hinterbliebenen Ehepartners. Die Witwe/der Witwer erbt den originären Beihilfeanspruch. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, solte diese Meldung so früh wie möglich erfolgen !!!
2. Private Restkostenversicherung:
Hier empfiehlt es sich einen Zusatztarif abzuschließen, der die
Erstattung der nach Abzug der beihilfefähigen Aufwendungen
verbleibenden Kosten für ambulante Leistungen und gesondert
berechnete privatärztliche stationäre Behandlungen sowie
zahntechnische Leistungen und/oder auch Brillen, Hörgeräte etc.
abdeckt.
3. Vorsorge:
– Betreuungsrecht
– Betreuungsverfuegung
– Vorsorgevollmacht
– Antrag_auf_Eintragung_einer_Vorsorgevollmacht
– Patientenverfügung
– Ratgeber_Patientenrechte
– Erben_Vererben
– Konto_und_Depotvollmacht
Anmerkung: In Bankangelegenheiten reicht die Vorsorgevollmacht nicht aus. Daher unbedingt zur Bank gehen und die Kontovollmacht erstellen lassen.
Wehrdienstbeschädigte erhalten nur minimale Krankenkostenerstattung
(Ausschließlich von der GKV)
Auszug:
Beachten Sie bitte, dass die Heil- bzw. Krankenbehandlungen von Gesundheitsschädigungen, die als Folge einer WDB anerkannt wurden, grundsätzlich vom Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfe ausgeschlossen sind. Weitere Hinweise, wie Sie eine erforderliche Behandlung in diesen Fällen beantragen, enthält das dem Bescheid über die Anerkennung einer WDB beigefügte Merkblatt.
Noch ein Hinweis auf Dokumente des Deutschen Bundeswehrverbandes:
Überarbeitete Version des Ratgebers für ERH (Stand: 07/2023) ist verfügbar
Das Versorgungsrecht der Berufssoldaten Stand 05-2019
Beihilfedschungel Stand 01/2020
Beihilfedschungel Stand 02/2022
Oben aufgeführte Dokumente sind im Mitgliederbereich des DBwV zu finden.
4. Schwerbehinderung:
– nordrhein_westfalen_erstantrag_neufeststellungsantrag_pdf_ausfuellbar
– nordrhein_westfalen_einlegeblatt_adressen_sba_antrag
Anmerkung: Viele Krankheiten führen zu einem bestimmten Grad der Behinderung. Daher nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten in begründeten Fällen einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Und sei es auch nur um Steuern zu sparen.
5. Anschriften/Telefonnummern sozialer Dienst der Bundeswehr:
–Sozialdienstverzeichnis_012022_Online_Version
6. Sonstiges:
Vor Abschluss einer Sterbegeld-/Lebensversicherung bitte prüfen, ob das auch notwendig ist. Im Falle des Versterbens des/der Pensionsberechtigten erhält die Witwe/der Witwer (wenn erbberechtigt) den 2-fachen Monatspensionsbetrag des verstorbenen Ehegatten. Dieser Betrag reicht im Normalfall für eine Urnenbestattung aus.
Es macht im Einzelfall Sinn, bei der privaten Restkostenversicherung auch einen Krankenhaustagegeld-Zusatztarif abzuschließen. Per Gesetz ist die Zahlung von zur Zeit € 10,00 pro Tag auf 28 Tage begrenzt. Es fallen also maximal € 280,00 pro Jahr an.
Anträge auf Begutachtung eines Beihilfeberechtigten zum Zweck der Feststellung eines Pflegegrades sind an den „Medizinischen Dienst“ der privaten Krankenversicherung zu stellen. Nicht an die Beihilfestelle.
Viele Krankenversicherungen bieten ein Antragsformular an und bitten, dies zu verwenden. Das ist nicht zwingend erforderlich. Macht man es, sollte man darauf achten, welche Festlegungen und Aussagen man dort trifft. Ein formloser Antrag, der Besuch des medizinischen Dienstes, das persönliche Gespräch können möglicherweise besser geeignet sein um die Situation zu erklären als schriftliche Festlegungen im Antragsformular.
Wer muss den Pflegegrad beantragen?
Der, der den Pflegegrad beantragen, also den Antrag stellen muss bzw. in dessen Namen der Antrag gestellt werden muss, heißt Antragssteller. Antragsteller ist immer der Pflegebedürftige, nicht der Pflegende. Die Leistungen werden also von und für den Pflegebedürftigen beantragt.
Antragsvorlage
Ein Antrag an die Pflegekasse könnte wie folgt aussehen:
———————————————————————
An Meine Krankenversicherung – Pflegeversicherung
( Medizinischer Dienst der privaten Krankenkassen) https://www.medicproof.de/
– Anschrift der Krankenkasse
– Name des Pflegebedürftigen, Anschrift –
Betr.: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Für Beihilfeempfänger ist die Compass-Pflegeberatung zuständig:
https://www.compass-pflegeberatung.de/
7. Notfallmappe:
Wir alle können plötzlich und unerwartet auf fremde Hilfe angewiesen sein.
Die Gründe sind vielfältig und reichen von Unfällen sowie Krankheiten bis hin zum fortgeschrittenen Alter.
In solchen Situationen kann es vorkommen, dass der eigene Wille vorübergehend oder sogar dauerhaft nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden kann.
Ihre Angehörigen und Ihre Vertrauenspersonen stehen in solchen Momenten oft unter Schock und hier soll Ihre persönliche Notfallmappe helfen. Die notwendigen Daten und Informationen sollten dort enthalten sein.
Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen über das Vorhandensein einer solchen Mappe und bewahren Sie diese dort auf, wo sie im Notfall leicht zugänglich ist.
Überprüfen Sie regelmäßig ihre Eintragungen, damit Erkrankungen, Medikamente, Allergien usw. immer auf dem aktuellsten Stand sind.
Hier ein Beispiel für eine Notfallmappe (erstellt vom Seniorenbeirat der Gemeinde Holzwickede)
8. Notfallkoffer:
Auch ein planbarer Krankenhausaufenthalt ist für die meisten Menschen im Vorfeld mit Stress verbunden.
Heute schon – in aller Ruhe – eine Reisetasche packen und griffbereit zu platzieren, stellt insbesondere für ältere Menschen und deren Angehörige in Notlage eine Erleichterung dar.
Diese Checkliste bietet Hilfe und Orientierung, sowohl für einen planbaren Krankenhausaufenthalt, als auch zur Vorbereitung eines Notfallkoffers.
Notfallkoffer (Hier ein Beispiel, erstellt von Seniorenbeirat Stadt Bad Kissingen)
Wir hoffen mit dieser Seite ein wenig dazu beizutragen den
„Dschungel“ etwas transparenter zu machen.
Neuerungen/Änderungen versuchen wir zeitnah einzupflegen.
MkG
S.D.